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Handel mit E-Zigaretten verboten: Geldstrafe wegen Verstoßes gegen Tabakgesetz

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Am Montag hat das LG Frankfurt einen Unternehmer wegen Handels mit E-Zigaretten zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.100 EUR verurteilt. Zudem wurden etwa 15.000 Liquids eingezogen, die in Deutschland nicht zulässige Zusatzstoffe beinhalteten.

Der Geschäftsmann war wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt worden. Aus Sicht des Landgerichts (LG) Frankfurt handelt es sich bei den sogenannten Liquids, also Behältern mit nikotinhaltiger Flüssigkeit, allerdings nicht um Arzneimittel, sondern vielmehr um Tabakerzeugnisse. Da diese hier unzulässige Zusatzstoffe enthielten, sei der Handel mit ihnen nicht erlaubt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Urt. v. 24.06.2013, Az. 526 KLs 3/13).

Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt


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