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Verkehrsdurchsetzung: Red Bull darf „Blau/Silber“ als Farbmarke anmelden

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Der österreichische Getränkehersteller hat sich erfolgreich mit einer Beschwerde vor dem Bundespatentgericht gegen einen Beschluss der Markenstelle gewehrt. Diese hatte der Farbmarke Blau (Pantone 2747C) und Silber (Pantone 877C) für die Waren Energy- Drinks (Klasse 32) mangels Unterscheidungskraft die Anmeldung versagt.

Nach Ansicht der Richter hat die angemeldete Marke das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft in Folge ihrer Durchsetzung im Verkehr überwunden (§ 8 Abs. 3 MarkenG).

Red Bull hatte dem Gericht eine Verkehrsbefragung vorgelegt, nach der sich die angemeldete Farbkombination für die Energy-Drinks des Unternehmens durchgesetzt hat (Bundespatentgericht, Beschluss vom 24.04.2013, Az. 26 W (pat) 568/12).

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Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt


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