.shop, .app oder .home – so könnten die neuen Top-Level-Domains künftig heißen. Sobald diese Endungen vergeben sind, beginnt der Wettlauf um die Second-Level-Domain, also den Namen links davon.
Unser Kollege Rechtsanwalt Tobias Kohl, LL.M. sprach für die Legal Tribune Online mit Peter Müller, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, über das Clearing-Verfahren bei der Internationalen Organisation zur Verwaltung von Internetdomians (ICANN).
Warum die Second-Level-Domains für Unternehmen so attraktiv sind, wie man sie sich sichert und wie Rechtsanwälte dabei helfen können, erläutert Müller im LTO-Interview.
Karsten Dopatka
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz