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Rotbäckchen-Saft: Werbeaussage „Lernstark“ ist zu unterlassen

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Der bekannte Fruchtsaft „Rotbäckchen“ warb auf seinem Etikett mit den Aussagen „Lernstark“ und „mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“. Diese Claims dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz nicht länger verwendet werden.

Aus Sicht der Koblenzer Richterin handelt es sich bei dem Produkt „Rotbäckchen“ um ein spezielles Kinderprodukt. Angaben über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern auf derartigen Produkten bedürften einer speziellen Zulassung nach der Health-Claims-Verordnung. Da es an einer solchen Zulassung hier fehle, sei die Verwendung der Claims unzulässig (Landgericht Koblenz, Urteil vom 01.03.2013, Az. 16 O 172/12).

Planen Sie eine Werbekampagne? Wir überprüfen diese gerne auf ihre rechtliche Zulässigkeit.

Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt


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