Früher reisten DJs mit schwerem Gepäck im Club an: ein Koffer voller Vinyl. Heute reicht ein handlicher Laptop mit tausenden MP3s. Seit gestern müssen DJs die Rechte für diese Musik bei der GEMA einholen.
Unser Kollege Rechtsanwalt Tobias Kohl, LL.M. sprach für die Legal Tribune Online mit Dr. Marc-Oliver Srocke, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Hamburg, über den neuen Tarif.
Wofür nun gezahlt werden muss, was von der Informationspolitik der GEMA zu halten ist und warum sich DJs erst einmal die 125-Euro-Pauschale leisten sollten, erklärt Srocke im LTO-Interview.
Das vollständige Interview finden Sie hier.
Karsten Dopatka
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz