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Markenrechtsverletzende Google-AdWords-Werbung: Onlinehändler haftet für Preissuchmaschine

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Um Kunden auf ihre Produkte aufmerksam zu machen, nutzen viele Onlinehändler Preissuchmaschinen. Doch hierbei ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm Vorsicht geboten. Händler haften selbst dann für von dem Vergleichsportal geschaltete unerlaubte Internetwerbung, wenn sie hiervon nichts wissen.

Der Vertreiber von Elektromobilen stellte einer Preissuchmaschine die gesamten Daten und Informationen aus seinem Onlineshop automatisiert zur Verfügung, um auf dem Vergleichsportal gelistet zu werden. Ohne Kenntnis des Händlers schaltete das Portal auch eine Google-AdWords-Anzeige. Diese nutzte die geschützte Wortmarke des Herstellers eines Elektromobils.

Der Markeninhaber mahnte den Onlinehändler daraufhin ab und forderte ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Übernahme der anwaltlichen Abmahnkosten auf.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm nun im Berufungsverfahren feststellte. Die Benutzung des fremden Markennamens in der Google-AdWords-Anzeige stelle eine Kennzeichenverletzung dar. Dabei sei die Preissuchmaschine als Beauftragte des Onlinehändlers im Sinne des § 14 Abs. 7 des Markengesetzes einzustufen, da der Er­folg der Ge­schäfts­tä­tig­keit des Portals dem Händler un­mit­tel­bar zu­gu­te komme. Durch die Suchmaschine erhöhten sich seine Ab­satz­chan­cen.

Nach Ansicht des 4. Zivilsenats kann sich der Onlinehändler auch nicht darauf berufen, dass er keinen Einfluss auf das Schalten der Adwords-Werbung gehabt habe. Denn hie­rauf komme es nicht an. Maß­ge­blich sei näm­lich nicht, wel­chen Ein­fluss sich der Onlinehändler ge­si­chert hat, son­dern wel­chen Ein­fluss er sich si­chern konn­te und muss­te.

Hier hätten ihm im Falle einer ver­trags­wid­ri­gen, da mar­ken­rechts­ver­let­zen­den Tä­tig­keit durch­aus recht­li­che Mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung gestanden. Ab­ge­se­hen davon, dass der Ver­tra­g mit der Portalbetreiber ein Ver­fah­ren zur Bei­le­gung von Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten der Ver­trags­par­tei­en vorsieht, hätte der Händler jeden­falls die Mög­lich­keit der Kün­di­gung des Ver­tra­ges ge­habt (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.09.2012, Az. I-4 U 71/12).

Sie wollen online werben? Wir überprüfen Ihre Kampagne gerne auf ihre rechtliche Zulässigkeit.

Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt


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