Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass die Nutzung der Domain „wir-sind-afd.de“ durch einen Blogger das Namensrecht der Partei „Alternative für Deutschland“ verletzt.
Unter der Domain „wir-sind-afd.de“ hat ein Blogger Zitate von AfD-Politikern gesammelt und veröffentlicht. Hiergegen ist die AfD gerichtlich vorgegangen und hatte Erfolg (Beschluss des OLG Köln vom 27.09.2018, Az.: 7 U 85/18). Nach Ansicht des OLG Köln verletzt die Registrierung und Benutzung der Domain die Namensrechte der Partei. Auch wenn es sich bei der Buchstabenfolge „AfD“ nicht um den tatsächlichen Namen der Partei handelt (dieser wäre ja „Alternative für Deutschland“) reicht es für einen Namensschutz aus, dass es sich bei der Buchstabenfolge „AfD“ um eine Kurzbezeichnung handelt, die aus dem Namen abgeleitet ist. Insofern bestehe ein Namensschutz gemäß § 12 BGB. Dies sei auch deshalb der Fall, weil die Abkürzung eine origniäre Unterscheidungskraft besitze, da sie Verkehrsgeltung besitzt.
Gerade durch die Verwendung der Bezeichnung „wir-sind“ liegt nach Ansicht des OLG Köln nicht nur eine Namensnennung vor. Vielmehr werde dadurch der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Domain handelt, die von der Partei betrieben wird. Dabei sei es auch nicht von Bedeutung, dass die Partei auch eine eigene Internetseite betreibe. Der Namensschutz erstrecke sich auf sämtliche Domains, die den unrichtigen Eindruck hervorrufen, der Namensträger habe dem Gebrauch seines Namens zugestimmt.
Auch wenn der Inhalt der Internetseite ziemlich deutlich erkennen lies, dass es sich nicht um eine Internetseite der AfD handelte, spielt dies nach Ansicht des Gerichts keine Rolle. Allein die Registrierung der Domain sei bereits eine Verletzung des Namensrechts. Selbst unter Berücksichtigung des Inhalts der Webseite könne für den flüchtigen Verkehr der falsche Eindruck entstehen, die AfD als Namensträgerin habe dem Betreiber als Inhaber und Benutzer der Domain ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt.
Aktuell veröffentlicht der Blogger die gleichen Inhalte unter der Domain „das-ist-afd.de“. Es bleibt abzuwarten, ob dies zu einem neuen Rechtsstreit führt, und wie die Gerichte in diesem Fall entscheiden werden.
Karsten Dopatka
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz