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Textklau: Schadensersatz bei unerlaubter Übernahme von anwaltlich erstellten AGB

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Wer ungefragt AGB per copy und paste von einer fremden Internetseite kopiert und in seinen Onlineauftritt integriert, ist wegen einer Urheberrechtsverletzung schadensersatzpflichtig. Das AG Köln bezifferte die Höhe jüngst auf 615 Euro.

In dem vom Amtsgericht (AG) Köln entschiedenen Fall ging es um die unerlaubte Übernahme anwaltlich konzipierter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Nach Schätzung des Gerichts hätte die Erstellung der Vertragsbedingungen einen vernünftigen Lizenznehmer ein Lizenzentgelt von 615 Euro gekostet (Amtsgericht Köln, Urteil vom 08.08.2013, Az. 137 C 568/12).

Werden Ihre Texte unbefugt auf anderen Internetseiten verwendet? Wir helfen Ihnen gerne hiergegen vorzugehen. 

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Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt


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