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Persönlichkeitsrechtsverletzung: RTL-II-Serie „Frauentausch“ darf nicht mehr ausgestrahlt werden

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Zwei Frauen tauschen für zehn Tage ihre eigene gegen eine fremde Familie ein. Um das Konfliktpotential zu erhöhen, stammen die Frauen zumeist aus unterschiedlichen sozialen Schichten.  Das Landgericht Berlin hat der Produktionsfirma unter Androhung eines Ordnungsgeldes nun untersagt, eine bereits ausgestrahlte Folge der Serie selbst oder durch Dritte erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Geklagt hatte eine Mutter von fünf Kindern, die mit ihrer Familie an der TV-Produktion mitgewirkt hatte und sich durch die Art der Darstellung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah.

Dem schlossen sich die Berliner Richter an. Die Frau habe zwar vor der Sendung eine Einwilligungserklärung gegenüber der Produktionsfirma abgegeben. Darin sei von einer „TV-Dokumentations-Serie“ die Rede gewesen, die vorrangig einen Dokumentationscharakter haben solle. Tatsächlich seien die Aufnahmen dann so nachbearbeitet worden, dass die Klägerin gezielt lächerlich gemacht worden sei. Die ausgestrahlte Sendung stelle sie als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter dar. Die Tauschmutter sei demgegenüber als  praktisch veranlagte, sympathische und ordentliche Mutter dargestellt worden. Mit derartigen nachträglichen Bearbeitungen zum ausschließlichen Zweck der Verspottung habe die klagende Tauschmutter nicht rechnen müssen (Urteil des Landgerichts Berlin vom 26.07.2012, Az.  27 O 14/12).

Einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Menschenwürde verneinte die 27. Zivilkammer dagegen.

Wenn Sie in den Medien oder in Sozialen Netzwerken verunglimpft werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt


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