Eine Biografie des verstorbenen Humoristen Vicco von Bülow darf nicht länger vertrieben werden. Der Verlag hatte ohne die erforderliche Zustimmung mehrere urheberrechtlich geschützter Loriot-Zitate verwendet. Das Landgericht Braunschweig untersagte nun den Vertrieb des Buches.
Geklagt hatte eine Tochter und Erbin des im August 2011 verstorbenen Vicco von Bülow, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Loriot. In dem Verlag der Beklagten war im September 2011 das Buch „Loriot. Biografie“ erschienen. Dieses Buch enthält Zitate von Loriot über sein Leben und Wirken aus verschiedenen Quellen. Die Tochter des Künstlers war der Ansicht, dass jedenfalls 68 dieser Zitate urheberrechtlich geschützt sind und nicht übernommen werden durften. Eine Zustimmung zur Verwendung dieser Zitate war dem Verlag nicht erteilt worden.
Das Landgericht Braunschweig entschied nun, dass wegen 35 der angegriffenen Zitate eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Die Biografie dürfe daher nicht mehr vertrieben werden. Weder hätten die Erben einer Verwendung der Zitate zugestimmt, noch sei die Verwendung der Zitate von dem Zitatrecht gemäß § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG) umfasst. Ihre Verwendung könne auch durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden.
Im Hinblick auf die Verwendung der weiteren 33 Zitate wies das Gericht die Klage ab (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 16.01.2013, Az. 9 O 1144/12).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig vom 16.01.2013)
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Karsten Dopatka
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz