Die Veröffentlichung des Namens eines verurteilten Mörders und die Abbildung eines Portraitfotos von diesem durch die Presse ist im Rahmen einer Berichterstattung über „Deutschlands schlimmste Serienmörder“ zulässig. Dies entschied das Landgericht Hamburg jüngst und wies damit die Klage des in Haft befindlichen Täters ab.
Der Inhaftierte war 1996 unter anderem wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Taten des Mannes sorgten zum Zeitpunkt seiner Verurteilung für großes öffentliches Aufsehen, da er die Leichen seiner Opfer in Fässern mit Salzsäure vergrub.
Die Bildzeitung griff die mehr als 20 Jahre zurückliegenden Taten des „Säuremörders“ in mehreren Beiträgen 2011 und 2012 erneut auf und berichtete unter Nennung seines vollen Namens und Veröffentlichung eines Portraitfotos aus dem Jahre 1995.
Hiergegen klagte der Inhaftierte mit der Begründung, die Berichterstattung vernichte seine Existenz und lasse ihm keinerlei Chance auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach seiner Entlassung.
Dem folgte das Landgericht Hamburg nicht. Die identifizierende Berichterstattung verletze den Inhaftierten weder in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht noch in dessen Recht am eigenen Bild. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege das Anonymisierungsinteresse des verurteilten Mörders. Auch Jahre nach den Taten bestehe aufgrund ihrer Schwere und der besonderen Begehungsweise ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung, so die Richter.
Zudem sei nicht ersichtlich, dass die identifizierende Berichterstattung die Resozialisierung des Inhaftierten gefährde. Die Haft dauere noch an und eine zeitnahe Entlassung sei aufgrund der angeordneten Sicherungsverwahrung derzeit nicht ersichtlich. Abschließend sei zu berücksichtigen, dass es sich bei dem veröffentlichten Portraitfoto um eine Aufnahme aus dem Jahr 1995 handele. Das äußere Erscheinungsbild des Klägers dürfe sich inzwischen soweit verändert haben, dass er kaum wiedererkannt werde (Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.11.2012, Az. 324 O 112/12).
Werden Ihre Persönlichkeitsrechte durch die unerlaubte Verwendung von Bildern oder durch Verunglimpfungen in den Medien verletzt? Wir helfen Ihnen gerne hiergegen vorzugehen.
Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt