Quantcast
Channel: Wellcome
Viewing all articles
Browse latest Browse all 104

Bundespatentgericht: Automobilhersteller darf „Flatrate“ nicht als Marke anmelden

$
0
0

Flatrates gibt es nicht nur bei Telekommunikationsanbietern oder beim Alkoholausschank in der Kneipe. Nach Ansicht des Bundespatentgerichts wird der Begriff auch bereits seit geraumer Zeit im Automobilbereich für Angebote verwendet, die Serviceleistungen enthalten. Da es sich um eine beschreibende Angabe ohne Unterscheidungskraft handele, könne „Flatrate“ nicht als Marke für Waren und Dienstleistungen in diesem Sektor angemeldet werden.

Ein amerikanischer Automobilhersteller hatte die Wortmarke „Flatrate“ für die Waren- und Dienstleistungsklassen 12 (Fahrzeuge und deren Teile) und 36 (Finanzierung von Kraftfahrzeugen; Vermittlung von Versicherungen für Kraftfahrzeuge; Finanzierung von Kraftfahrzeug-Garantie-Versicherungen) angemeldet. Die Markenstelle hatte die Anmeldung mit der Begründung zurückgewiesen, der Verkehr verstehe „Flatrate“ als beschreibenden Hinweis, womit das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG gegeben sei.

Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Automobilherstellers wiesen die Münchner Richter zurück. Im Kfz-Bereich gebe es seit Jahren Hersteller, die ihren Kunden beim Kauf von Neuwagen gegen eine festgelegte Ratenzahlung zusätzliche weitere Serviceleistungen – und ggf. auch eine Kaskoversicherung – anbieten. Bezogen auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen käme dem Zeichen „Flatrate“ somit beschreibende Bedeutung zu.

Endverbraucher und Fachverkehrskreise, die am Erwerb von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen sowie an Finanzierungs- und Versicherungsdienstleitungen interessiert seien, würden den Begriff „Flatrate“ dahingehend verstehen, dass zusammen mit der Hauptleistung weitere Nebenleistungen angeboten würden.

Habe der Begriff im Verständnis des Verkehrs die genannten Bedeutungen, dann beschreibe es ein Merkmal der beanspruchten Waren und Dienstleistungen (Bundespatentgericht, Beschluss vom 18.09.2012, Az. 33 W (pat) 141/08).

Sie wollen eine Marke anmelden und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt


Viewing all articles
Browse latest Browse all 104