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Eine Abmahnfalle weniger: Grundpreisangabe jetzt auch bei eBay möglich

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Internethandelsplattformen wie Amazon und eBay machen es Händlern oft nicht leicht dort „abmahnsicher“ Waren zu verkaufen. So gab es bis vor kurzem bei eBay keine einfache Möglichkeit den Grundpreis so anzugeben, dass die Angebote der Preisangabenverordnung (PAngV) entsprachen. Dem will eBay nun abhelfen.

Gemäß § 2 der Preisangabenverordnung muss bei dem Verkauf von Waren welche nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden zusätzlich zu dem Endpreis auch der Preis je Mengeneinheit – der so genannte Grundpreis – angegeben werden. Nach der Rechtsprechung ist der Grundpreis so anzugeben, dass er auf einen Blick mit dem Endpreis wahrgenommen werden kann.

Das war bislang bei eBay nicht möglich. Insbesondere reichte es nicht, den Grundpreis lediglich in der Artikelbeschreibung zu nennen. Die Artikelbeschreibung ist nämlich erst zu sehen, wenn der Nutzer auf der Angebotsseite nach unten scrollt. Damit war der Grundpreis nicht „auf einen Blick“ mit dem Endpreis wahrnehmbar.

Wer sich an die Preisangabenverordnung halten wollte, musste einen Trick anwenden, und den Grundpreis in der Produktüberschrift nennen. Nur so war sicherzustellen, dass der Grundpreis in der Nähe des Endpreises erschien. Allerdings wurde so auch wertvoller Platz für die Artikelbeschreibung verschenkt.

Nach Angaben von eBay können Händler ab Oktober 2012 in bestimmten Kategorien nun neben dem Verkaufspreis auch den Grundpreis anzeigen lassen. Damit dürfte es für Händler nun zumindest in diesem Punkt einfacher werden, Abmahnungen zu vermeiden.

Für welche Produktkategorien eBay die neue Funktion anbietet teilt eBay leider nicht mit. In manchen Bereichen wird es also vermutlich auch in Zukunft noch notwendig sein, auf die Notlösung zurückzugreifen und den Grundpreis in die Artikelüberschrift aufzunehmen.

Details zu der neuen Grundpreisangabe sind in den Verkäufernews bei eBay hier zu finden.

Wenn Sie Abmahnungen vorbeugen möchten und ihre Angebote rechtssicher gestalten wollen, dann beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Karsten Dopatka
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


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