Die Speicher der Digitalkameras sind voll mit Urlaubserinnerungen. Während die Eindrücke aus fremden Ländern früher bei teils zähen Diaabenden präsentiert wurden, werden sie heute ins Internet gestellt. Das ist zwar deutlich bequemer, birgt aber auch Gefahren.
Unser Kollege Rechtsanwalt Tobias Kohl, LL.M. beschäftigt sich in einem Beitrag für die Legal Tribune Online mit der Frage, wann Urlaubsbilder bedenkenlos in sozialen Netzwerken oder auf Fotoblogs zugänglich gemacht werden dürfen.
Der Beitrag beleuchtet neben drohenden Abmahnungen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch die urheberrechtliche Seite von derartigen Veröffentlichungen.
Der Beitrag kann hier nachgelesen werden.
Karsten Dopatka
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz