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„Gekaufte“ Facebook-Fans: OLG Frankfurt verbietet Behauptung

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Ein Rennsportler hatte einem Konkurrenten über Facebook unterstellt, er habe seine Fans in dem sozialen Netzwerk gekauft. Das wollte dieser nicht auf sich sitzen lassen und zog nach erfolgloser Abmahnung vor Gericht. Das OLG Frankfurt gab ihm nun Recht und verbot die Behauptung.

Die beanstandeten Äußerungen verletzten den betroffenen Sportler rechtswidrig in seinem als Sozialsphäre geschützten Persönlichkeitsrecht, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Der Äußernde habe für Teilnehmer des Facebook-Forums unmissverständlich die Behauptung aufgestellt, der Konkurrent habe einen erheblichen Teil seiner 22.000 Facebook-Fans gekauft und nicht durch sein positives Image erworben.

Da der Äußernde letztlich auch nicht beweisen konnte, dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung wahr ist, sind die beanstandeten Äußerungen zu unterlassen (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2013, Az. 16 W 21/13).

Wenn Sie in den Medien oder in Sozialen Netzwerken verunglimpft werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt


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