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Fotoklau für eBay-Auktion: MFM-Tabelle zwischen Privaten nicht anwendbar

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Wer auf der Internethandelsplattform eBay unbefugt fremde Fotos verwendet, ist wegen einer Urheberrechtsverletzung schadensersatzpflichtig. Bei der Bemessung der Schadenshöhe wird häufig auf die MFM-Tabelle zurückgegriffen. Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf sind die dort aufgeführten Honorarempfehlungen für eine einmalige Fotonutzung im Rahmen einer privaten Versteigerung jedoch nicht repräsentativ.

Eine eBay-Nutzerin hatte zur Bebilderung der Versteigerung einer Handtasche ungefragt 14 Fotos des späteren Klägers verwendet. Dieser mahnte die Frau daraufhin ab und berief sich bei der Bemessung der Schadenshöhe auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Dem folgte das Landgericht Düsseldorf nicht. Die MFM-Tabelle beruhe durch Befragungen von Bildagenturen, Fotografen und Bildjournalisten auf Erfahrungswerten professioneller Marktteilnehmer. Nur im Verhältnis zwischen solchen sei eine Anwendung der Tabelle möglich. Die im Verhältnis zwischen Privatleuten üblichen Vergütungen würden hierin nicht wiedergegeben.

Auch der Umstand, dass der Kläger Berufsfotograf sei, ändere hieran nichts. Im konkreten Fall seien die streitgegenständlichen Bilder zu privaten Zwecken hergestellt worden und qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbar.

Am Ende sprach die 23. Zivilkammer dem klagenden Fotografen einen Schadensersatz von 20 Euro pro Bild zu (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 66/12).

Werden Ihre Bilder oder Texte unbefugt auf anderen Internetseiten verwendet? Wir helfen Ihnen gerne dagegen vorzugehen.

Tobias Kohl, LL.M.
Rechtsanwalt


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